Daher muss der Nachlassverwalter differenziert auf alle Aspekte eingehen, die sich aus dieser Vielfalt ergeben. Gerade bei einem Sterbefall –
besonders, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist – fällt es nicht leicht, an alles zu denken. Viele Dinge müssen erledigt werden.
- Regelung der Bestattung und Grabpflege
- Verwaltung der Objekte im Nachlass
- Renovierungen veranlassen und beaufsichtigen
- Wohnungsauflösungen, Bewertung und Verwertung des Hausrats,
von
Kraftfahrzeugen und anderen Wertgegenständen
- Auskünfte bei Banken und Versicherungen einholen
- Auflösung / Anpassung bestehender Verträge, Versicherungsfragen, etc
- Feststellung von Konten, Schließfächern und Depots
- Dokumentation den Nachlass betreffender Forderungen und
Regulierung
von gegen den Nachlass gerichteten Forderungen
- Feststellung und gegebenfalls Verfolgung von Ansprüchen des
Nachlasses
gegenüber Dritten
- Erstellen eines Nachlassverzeichnisses
- Verteilung und Abrechnung des Nachlasses
Schwierig wird es auch dann, wenn besondere Umstände vorliegen, z.B. eine Firma existent oder Grundvermögen vorhanden ist.
Häufig lässt sich auch nicht abschätzen, ob eine Überschuldung des Nachlasses besteht oder unbekannte Gläubiger warten.
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, entstehen dazu immer wieder Meinungsverschiedenheiten über die Regelung des Nachlasses und die Verteilung.